Schulkonferenz


Die Schulkonferenz setzt sich paritätisch aus je drei Eltern, drei Schülern und drei Lehrern zusammen. Die Amtsperiode beträgt zwei Jahre. Der Schulleiter führt den Vorsitz, ist jedoch nicht stimmberechtigt. Die Aufgaben der Schulkonferenz regelt § 38 des
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Zusammensetzung der Schulkonferenz: Eltern: Schüler: Lehrer: |
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